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Wir zehn ehrenamtlichen Jugendlichen und Erwachsenen und zwei Hauptamtliche engagieren uns für eine lebendige und menschennahe Pfarrei. Nach den Statuten soll der Pfarreirat die Herausforderungen der Pfarrei so gestalten, „dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist“.
In Zeiten von PastoralreferenInnen- und Priestermangel und Aufbau von Pastoralen Räumen wird die Arbeit von engagierten Pfarreirätinnen und Pfarreiräten immer entscheidender und wichtiger für die Gemeinden vor Ort. Dafür benötigen wir als Pfarreirat ein offenes Ohr zur Gemeinde und eine Gemeinde, die sich einbringt und uns konstruktives Feed-back gibt.
Ein kreatives, offenes und gutes Miteinander ist die Grundlage, uns gut für die Gegenwart und Zukunft als Pfarrei St. Maria Magdalena Sonsbeck aufzustellen.
Die großen Herausforderungen:
Die Sitzungen sind immer öffentlich! Gäste sind herzlich willkommen!
(Die Termine der Pfarreiratssitzungen sind der Terminseite zu entnehmen oder im Pfarrbüro zu erfragen.)
HIER finden Sie die letzten Sitzungsprotokolle.
Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam hat der Pfarreirat die Aufgabe, das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Es ist in jeder Pfarrei ein Pfarreirat zu bilden. Innerhalb einer größeren Pfarrei kann der Pfarreirat diese als eine Gemeinschaft von Gemeinden gestalten, etwa indem er übergeordnete Aufgaben der Pfarrei wahrnimmt und die Vernetzung der Gemeinschaft von Gemeinden ermöglicht und gewährleitstet. Sichergestellt werden muss, dass die Ebene der Gemeinde auf der Ebene der Pfarrei institutionell vertreten ist.
Dem Pfarreirat kommen unter anderem folgende Aufgaben zu:
Diese Aufgaben konkretisieren sich vor allem in folgenden Aspekten:
Darüber hinaus ist der Pfarreirat zuständig für die Mitwirkung bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplans (mit dem Recht der Erörterung) und die Wahl der Ver-treter der Pfarrei für die pastoralen Gremien der mittleren Ebene. Der Pfarreirat stellt mit Blick auf den lokalen Pastoralplan den Bedarf an finanziellen Mitteln in der Pastoral fest, und meldet diesen beim Kirchenvorstand an.
Zudem ist dem Pfarreirat vor der Besetzung der Pfarrstelle Gelegenheit zu geben, den Bischof über die Haupt-abteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen General-vikariats über die örtlichen Gegebenheiten und den lokalen Pastoralplan zu unter-richten und zum Besetzungsvorschlag des Bischofs Stellung zu nehmen.
Text: Bistum Münster