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A) Wahlgrab:
Bei dieser Grabart kann man wählen, ob dort ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden soll. Auch bestimmte Kombinationen von Urne und Sarg sind möglich. Dieses Grab pflegt man selbst oder beauftragt einen Gärtner mit der Pflege. Familiengräber bestehen oftmals aus 2 oder mehr Wahlgrabstellen.
B) Urnengrab:
In einem Urnengrab können 2 Urnen beigesetzt werden. Auch hier pflegt der Nutzungsberechtigte das Urnengrab selbst oder lässt pflegen.
C) Grabstätte im Memoriamgarten
Der Memoriamgarten ist eine gärtnerisch betreute Grabanlage, dass heißt: Hier ist keine eigene Pflege möglich. Wer eine Grabstätte im Memoriamgarten wählt, muss zwingend einen Dauerpflegevertrag mit dem betreuenden Gärtner abschließen. Es sind verschiedene Grabarten möglich:
D) Grabstätte im Sonsbecker Gedächtniswald
Der Gedächtniswald ist eine gärtnerisch betreute Grabanlage. Auch hier ist keine eigene Pflege möglich, der abzuschließende Dauergrabpflegevertrag regelt die Grabpflege. Man kann zwischen folgenden Grabarten wählen:
- mit einheitlichem Bodendecker bepflanzt oder
- mit bodendeckenden Stauden bepflanzt
A) Wahlgrab
(siehe oben)
B) Urnengrab
(siehe oben)
C) Urnenreihengrabstätte im Labbecker Urnengemeinschaftsfeld
Das Urnengemeinschaftsfeld ist eine gärtnerisch betreute Grabanlage. Hier ist keine eigene Pflege möglich. Die Grabstätte ist mit einem Bodendecker bepflanzt und wird durch einen abzuschließenden Dauerpflegevertrag mit dem betreuenden Gärtner gepflegt. Es handelt sich hier um eine Urnenreihengrabstelle in einem 20er-Urnenfeld.